Deine Schülerdaten bleiben bei dir
Stand: 5. Oktober 2026 · Beschreibt die Technik von NotenFix
NotenFix speichert Noten und Schülerdaten auf deinem Gerät. Es gibt keine Synchronisierung zu unseren Servern. Wir erhalten keine Schülerdaten und haben keinen Zugriff darauf.
Was NotenFix speichert
Pro Schülerin und Schüler speichert NotenFix die Daten, die du eingibst: Name, Noten und Prüfungsergebnisse, Mitarbeitseinträge, Kompetenzstände, Eintrittsdatum und Sitzplan. Du entscheidest, was du erfasst.
Erfasse nur Daten, die du für die Leistungsbeurteilung brauchst. Trage keine Gesundheitsdaten oder Angaben zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ein.
Was online übertragen wird
Für die Lizenzprüfung überträgt NotenFix deinen Lizenzschlüssel und eine Gerätekennung an unseren Lizenzserver. Beim Kauf verarbeiten wir deinen Namen und deine E-Mail-Adresse. Schülerdaten sind dabei nie enthalten. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Verschlüsselung
Sobald du in NotenFix eine PIN festlegst, werden deine Daten mit AES-256-GCM verschlüsselt. Der Schlüssel wird aus deiner PIN abgeleitet (PBKDF2-HMAC-SHA256 mit 600.000 Durchläufen). Ohne deine PIN oder deinen Wiederherstellungscode können die Daten nicht gelesen werden, auch nicht von uns. Bewahre den Wiederherstellungscode deshalb sicher auf.
Du wählst eine PIN (mindestens 4 Zeichen). Wir empfehlen 8 Zeichen oder mehr, etwa ein paar Wörter. Richte die PIN ein, bevor du Schülerdaten erfasst. Was vorher ohne PIN gespeichert wurde, ist nicht verschlüsselt.
Hinweis zu den 600.000 Durchläufen: Ältere Datenbestände verwenden bis zum nächsten PIN-Wechsel 150.000 Durchläufe.
Deine Kopien
Wenn du einen zweiten Speicherort einrichtest, etwa einen USB-Stick oder einen eigenen Cloud-Ordner, legt NotenFix dort ebenfalls nur verschlüsselte Daten ab. PDF-Exporte und Ausdrucke sind nicht verschlüsselt. Für diese Kopien bist du selbst verantwortlich.
Rolle von NotenFix
Da wir keine Schülerdaten erhalten oder verarbeiten, ist NotenFix aus unserer Sicht kein Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist deshalb nicht erforderlich. Die abschließende Bewertung trifft deine Schule.
Bitte schick dem Support keine Schülerdaten, auch keine Screenshots oder Sicherungsdateien mit echten Namen. Für Fehlerbilder kannst du die Demo-Klasse verwenden.
Genehmigung durch die Schule
Wenn du Schülerdaten auf einem privaten Gerät verarbeitest, verlangen die meisten Länder eine Genehmigung oder Anzeige bei deiner Schulleitung. Das gilt unabhängig davon, welches Programm du verwendest. Einige Länder erlauben private Geräte nur, wenn dir kein dienstliches Gerät zur Verfügung steht. Den amtlichen Vordruck erhältst du bei deiner Schule oder deinem Kultusministerium.
Baden-Württemberg
Nutze das Formular zu Anlage 1 der VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen.
Bayern
Private Endgeräte sind der Schule vor der ersten Nutzung anzuzeigen. Grundsätzlich sind schulische Geräte zu verwenden.
Nordrhein-Westfalen
Du benötigst eine schriftliche Genehmigung nach § 2 Abs. 2 VO-DV I. Wenn dir ein dienstliches Gerät ausgehändigt wurde, ist eine Genehmigung für dein Privatgerät nicht möglich.
Andere Länder
Bitte erkundige dich bei deiner Schulleitung nach den Vorgaben deines Landes.
Löschfristen
Für Daten auf privaten Geräten gelten Löschfristen deines Landes. In vielen Ländern müssen Noten und Leistungsdaten etwa ein Jahr nach dem Ende deines Unterrichts in einer Klasse gelöscht werden. Die genaue Frist findest du in den Vorgaben deines Landes und deiner Schule. Das Löschen selbst entscheidest und veranlasst du, auch für Kopien am zweiten Speicherort, PDF-Exporte und Ausdrucke.
Fragen? Schreib uns an [email protected]. NotenFix kannst du hier herunterladen.